Kinderschutzkonzept in der Kindertagespflege

Einleitung

Wir als Tagespflegeperson sind bewusst dass wir es in unsere tägliche Arbeit mit individuellen Persönlichkeit zu tun haben und eine höhe Verantwortung für das Wohl und den Schutz tragen. Der Schutz der Kinder, vor Gefahren, gehört zu unseren Pflichtaufgaben in der Kindertagespflege.

Wir betreuen die Kinder in den ersten drei Lebensjahre und damit die wichtigsten Phase ihres Lebens, erleben die Kinder viele Stunden am Tag, an den meisten Tagen im Jahr. Die regelmäßig kontakt mit dem Eltern verstärkt unsere Zusammenarbeit und macht mich als Erziehungspartnerin der Eltern und setzen mich für eine offene Atmosphäre und Beziehung ein. Als Tagespflegeperson erbringe ich eine Vertrauensdienstleistung und neben der Eingewöhnung der Kinder müssen auch die Eltern bei mir in der Kindertagespflege (-stelle) ankommen um Sicherheit zu gewinnen, damit eine Erziehungspartnerschaft gelingen kann.

In diesem Zwei-Familien-System bin ich oftmals die erste Person, die Signale erkennt und sieht dass es dem Kind nicht gut geht.

Rechtliche Grundlagen für den Kinderschutz

„Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl durch
das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet,
die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben
können.“

Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und ein Recht auf Schutz vor
Gefahren für ihr Wohl. Der Schutzauftrag für mich als Tagespflegepersonen nach §8a SGB VIII
besagt, dass ich gewichtige Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung erkenne, das
Gefährdungsrisiko unter Hinzuziehung einer Fachkraft einschätze und gemeinsam mit den
Eltern, mit unseren Möglichkeiten, eine Gefährdung abwenden oder Hilfeangebote
aufzeigen. Wenn die Gefährdung nicht durch unsere Mittel abgewendet werden kann
oder besprochene Maßnahmen im Verlauf nicht ausreichend erscheinen, sind wir
verpflichtet, das zuständige Jugendamt zu informieren. Wir versuchen stets, mit den Eltern als
unseren Erziehungspartnern in Verbindung zu bleiben und sie über unsere folgenden Schritte und
Maßnahmen zu informieren. Im Kinderschutzfall kann es sein, dass wir auch ohne
Einverständnis der Erziehungsberechtigten Informationen an das Jugendamt weitergeben müssen.
Hier steht Kinderschutz über dem Datenschutz. Wir informieren die Eltern im Vorfeld über
diese Bestimmungen und Pflichten.

Kinder sollen als Personen ernst genommen und respektiert werden. Wenn Erwachsene eine das Kind betreffende Entscheidung treffen, müssen die Kinder ihrem Alter und ihrer Reife gemäß einbezogen werden. Sie dürfen erwarten, dass man sie anhört und ernst nimmt. Aus diesen Grundprinzipien
ergeben sich viele Einzelrechte für Kinder. Diese finden sich ausführlich auf den Seiten von Unicef unter www.unicef.de

Die Gefährdungssituationen für das Kindeswohl

Eine Kindeswohlgefährdung besteht immer dann, wenn die Grundbedürfnisse gar nicht oder nicht ausreichend erfüllt werden. Die Folgen können Verletzungen, körperliche und seelische Schädigungen oder Entwicklungsgefährdungen bei einem Kind oder Jugendlichen sein. Säuglinge und Kleinkinder sind in besonderem Maß betroffen.

Vernachlässigung das sind insbesondere Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, medizinische Versorgung, ungestörter Schlaf, altersgemäße emotionale Zuwendung, Schutz und Aufsicht durch Eltern oder Bezugsperson, Betreuung.

Häusliche Gewalt, zwischen den Eltern (Schlagen, Treten, Stoßen, Beschimpfen, Beleidigen, Demütigen, Verhöhnen, Entwerten, Vergewaltigen der Mutter) kommt, geraten Kinder häufig in diese hinein oder erleben diese mit.

Körperliche Gewalt, die meisten körperlichen Misshandlungen hinterlassen dabei sichtbare Spuren auf der Haut.  wie beispielsweise das Schlagen mit Händen und Gegenständen sowie Schütteln, Beißen, Verbrühen und Vergiften.

Seelische Gewalt , Erniedrigungen durch Worte, Diskriminierung, Anschreien, Liebesentzug bis hin zu Bedrohungen und offener Verachtung

Sexuelle Gewalt bedeutet immer auch psychische Gewalt und kann nie „aus Versehen“ passieren. Ganz im Gegenteil liegen immer ein bewusstes Ausnutzen einer Machtposition sowie eine gewaltvolle Handlung vor. 

Handlungsschritte und Verfahrensablauf bei Verdacht eines Kindeswohlgefährdung

Schritt 1-Wahrnemen und Feststellen eine Kindeswohlgefärdung werden von kindertagespflegeperson wahrgenommen. Zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung stehen einheitlichen Indikatoren (Fragebogen) und Risikofaktoren zu Erkennung und Einschätzung eines Kindeswohlgefährdung zur Verfügung.

Schritt 2- Externe Fachberatung durch eine Beratungsstelle, berät sich die Tagespflegeperson Zur Einschätzung.

Zur diese Zweck sind erforderlich Daten in pseudonymisierter Form zu übermitteln

Schritt 3- Gespräch mit den Erziehungsberechtigten zu thematisieren die Anhaltspunkte der Gefährdung und auf Hilfe hinzuwirken. Vereinbarungen und Fristen sind schriftlich festzuhalten. Zeigen sich die Eltern nicht kooperativ oder in der Lage die Unterschützungsangebote nicht anzunehmen und dadurch die Kindeswohlgefährdung weiterhin, dann weiter mit Schritt 4.

Schritt 4- Mitteilung an das Jugendamt über den Verdacht bzw. das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung in Rücksprache mit der Beratungsstelle. Hierauf sind die Eltern vorab hinzuweisen.

Achtung Ausnahme!!- bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch die Erziehungsberechtige selbst oder schwerer Körperlicher Misshandlung. In diesen Fällen ist das sofortige Hinzuziehen des Jungendamtes angezeigt.

Die Meldung erfolgt durch den § 8a SGB VIII Meldebogen (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) per Fax 030/901845375 oder in akuten Notfällen telefonisch 030/901825555 an das Kinderschutzteam Mitte.

Außerhalb der Erreichbarkeit des Jugendamtes, steht zwischen 18 Uhr und 8 Uhr der Berliner Notdienst Kinderschutz: 030/610066 für alle Meldungen zur Verfügung.

Adressen von Beratungsstellen zum Thema Kinderschutz:

Das Kinderschutz-Zentrum Berlin berät Sie vertraulich, kostenfrei und auf Wunsch anonym.

Kinderschutzteam Mitte

Hotline (030) 90182-55555

Grünthalerstr. 21,13351. Berlin

Beratungsstelle Neukölln

Juliusstraße 41, 12051 Berlin
Tel. 030 683 911 0
Fax 030 683 911 22

Beratungsstelle Hohenschönhausen

Freienwalder Straße 20, 13055 Berlin
Tel. 030 683 911 49
Fax 030 683 911 48

Deutscher Kinderschutzbund
Landesverband Berlin e.V.
Malplaquetstraße 38
13347 Berlin, 030/450812600

info@kinderschutzbund-berlin.de

KiZ – Kind im Zentrum
Kapweg 4,13405 Berlin
Tel.: (030) 282 80 77
Fax: (030) 282 93 90
Mail: kiz@ejf.de